Ambulanter Pflegedienst Lantzen 


Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Eschweiler

Der Ambulante Pflegedienst Lantzen führt Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Eschweiler und Stolberg durch. Diese Beratung in der eigenen Häuslichkeit dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und ihre häuslich Pflegenden.

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Was beinhaltet ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Im Mittelpunkt des Beratungsbesuchs steht die konkrete Pflegesituation zu Hause. Die Beratung soll praktische pflegefachliche Unterstützung bieten und dabei helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Werden weitere sinnvolle Maßnahmen erkannt, können Pflegebedürftige und häuslich Pflegende unter anderem auf Pflegeberatung, Pflegekurse, Pflegestützpunkte oder andere geeignete Hilfsangebote hingewiesen werden. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass zugelassene Pflegedienste diese Beratungsbesuche durchführen können. So erhalten Betroffene und Pflegende fachliche Orientierung, die sich an ihrer tatsächlichen Situation im häuslichen Umfeld ausrichtet.



Pfgeberaterin spricht aufmerksam mit einer Seniorin in gemütlicher häuslicher Umgebung.




Beraterin hält Unterlagen auf dem Schoß während einer persönlichen Beratung im Raum.



Beratungstermin in Eschweiler oder Stolberg vereinbaren

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, ist derzeit grundsätzlich einmal pro Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 kann die Beratung auf Wunsch auch vierteljährlich in Anspruch genommen werden. Für Pflegegrad 1 sowie beim Bezug ambulanter Pflegesachleistungen bestehen ebenfalls Möglichkeiten für einen halbjährlichen Beratungsbesuch. Der Ambulante Pflegedienst Lantzen bietet die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI als ergänzende Leistung seiner häuslichen Pflege an. Bei Fragen zum konkreten Beratungsbedarf empfiehlt sich eine persönliche Klärung anhand der individuellen Pflegesituation.




Sie möchten einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI vereinbaren? Rufen Sie uns an und besprechen Sie Ihren Termin direkt mit unserem Team.

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